Wir. Bewegen. Deutschland.

Der RehaSport Deutschland e.V. (RSD) - 2005 als Berufsverband gegründet - verfügt bundesweit seit vielen Jahren über Verträge mit allen Kostenträgern.

Anerkannte Rehasportanbieter können mit einem Wechsel zum RSD Geld, Ressourcen und Zeit sparen und an Effizienz zulegen.


Das sind die Vorteile

Wechseln Sie jetzt!

100% Vergütung

100% der Vergütung aus dem Rehasport verbleiben bei Ihnen.

Schnelligkeit ist Standard

Wir bearbeiten Ihre Anliegen in kürzester Zeit.

Papierlos

Die Angaben zu Ihren Rehasportgruppen werden in unserem Online-Portal erfasst.

Keine versteckten Kosten

Es gibt kein kostenpflichtiges Rezertifizierungsverfahren und keine kostenpflichtigen Audits. Das Anlegen neuer Rehasportgruppen ist kostenfrei.

Immer up to date

In kostenfreien Infoveranstaltungen, individuellen Beratungsterminen, über unseren Blog und auf www.rehasport-deutschland.de halten wir Sie zu allem rund um das Thema Rehasport auf dem Laufenden.

Wechslerangebot

Im laufenden Jahr fällt kein Basisbeitrag an. Bei direkter Anerkennung entfällt die Anerkennungsgebühr von 650,00 Euro zzgl. Mwst..

Infoveranstaltungen

11.11.2025

18:00 - 20:00 Uhr
  • Online

Basis-Infos

Der Beitrag im RSD ist zweigeteilt:
  • Basisbeitrag: 30,00 € pro Monat oder 330,00 € bei jährlicher Zahlweise
  • Jahresbeitrag: 5,00 € pro Rehasportler (auf Basis der Jahresstichtagsmeldung am Ende des Jahres)

Die geforderte Unfallversicherung ist im Beitrag inkludiert. Die vollständige Beitragsordnung des RSD finden Sie hier.
Die Qualifikationsnachweise anderer Mitglieds-Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) haben Gültigkeit (z.B. Deutscher Behinderten-Sportverband oder DVGS). Für die Verlängerung von Rehasportberechtigungen werden - unabhängig vom Anbieter der Fortbildung - alle Inhalte anerkannt, die im Rehasport anwendbar sind. Der RSD bietet natürlich auch eigene Aus- und Fortbildungen an.
Das Pflichtmodul ist ein Online-Seminar im Umfang von 8 UE bzw. 10 UE, Baustein des Qualitätssicherungssystems im RSD und Bestandteil der RSD-Übungsleiterausbildung. Im Pflichtmodul für Verantwortliche werden alle Fragen besprochen, die für die erfolgreiche Administration und Umsetzung von Rehasport relevant sind (Rechtsgrundlagen, Steuern, Managen mit Kennzahlen, …). Wenn Sie am Pflichtmodul für Verantwortliche kostenfrei teilnehmen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an service@rehasport-deutschland.de.
Die Vergütungssätze unterscheiden sich zwischen den Verbänden nicht. Wir pflegen diese in unserem Vergütungssatzfinder. Als Anbieter rechnen Sie direkt mit den Kostenträgern ab und erhalten 100% des Vergütungssatzes.
Das IK ist eine neunstellige Ziffernfolge, auf deren Grundlage der Zahlungsverkehr mit den Leistungserbringern abgewickelt wird.
Bei Wechslern, die den Rehasport bislang eigenständig über einen anderen Verband angeboten haben, ändert sich das IK nicht.
Anbieter, die den Rehasport in Kooperation mit einem Verein angeboten haben, müssen ein eigenes IK beantragen.
Umfassende Informationen zu Mitgliedschaft und Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

Das Anerkennungsverfahren beginnt mit Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft.
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